Einer älteren Frau wird der Blutdruck gemessen

Häusliche Krankenpflege

Damit Sie sich sicher fühlen

Ob Verbandswechsel, Medikamentengabe oder Blutzuckermessung – unsere erfahrenen Pflegekräfte kümmern sich zuverlässig um Ihre medizinische Versorgung zu Hause. Alles wird nach ärztlicher Verordnung durchgeführt, damit Sie sich sicher fühlen können.

Leistungen im Überblick:

  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung und Anlegen von Verbänden
  • Kompressionstherapie
  • Injektionen und Infusionen
  • Diabetesüberwachung und Insulingabe
  • Kontrolle der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, etc.)
  • Behandlung eines Dekubitus
  • Inhalation
  • Katheterisierung und Blasenspülung
  • Versorgung von Ernährungssonden (bei enteraler Ernährung)
  • Versorgung von Trachealkanülen und Stomaversorgung

Anspruch auf häusliche Krankenpflege gemäß § 37 SGB V

Ein Anspruch besteht, wenn:

  • Eine Krankenhausbehandlung notwendig, aber nicht durchführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege)
  • Mit häuslicher Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann (Krankenhausvermeidungspflege)
  • Die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll (Sicherungspflege)
  • Nach schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, insbesondere nach Krankenhausaufenthalt (Unterstützungspflege)

Zusätzliche Entlastungsleistungen:

Für pflegebedürftige Menschen können zusätzlich Leistungen der Pflegekasse (z. B. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag) genutzt werden. Diese sind unabhängig von der häuslichen Krankenpflege und können parallel beantragt werden.

Hinweis:
Viele dieser Leistungen bezahlt Ihre Krankenkasse direkt. Wir kümmern uns um die Abrechnung und beraten Sie gerne zu individuellen Versorgungsplänen und passenden Hilfsmitteln.

Sie haben Fragen oder wünschen sich Unterstützung?