

Häusliche Krankenpflege
Damit Sie sich sicher fühlen
Ob Verbandswechsel, Medikamentengabe oder Blutzuckermessung – unsere erfahrenen Pflegekräfte kümmern sich zuverlässig um Ihre medizinische Versorgung zu Hause. Alles wird nach ärztlicher Verordnung durchgeführt, damit Sie sich sicher fühlen können.
Leistungen im Überblick:
- Medikamentengabe
- Wundversorgung und Anlegen von Verbänden
- Kompressionstherapie
- Injektionen und Infusionen
- Diabetesüberwachung und Insulingabe
- Kontrolle der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, etc.)
- Behandlung eines Dekubitus
- Inhalation
- Katheterisierung und Blasenspülung
- Versorgung von Ernährungssonden (bei enteraler Ernährung)
- Versorgung von Trachealkanülen und Stomaversorgung
Anspruch auf häusliche Krankenpflege gemäß § 37 SGB V
Ein Anspruch besteht, wenn:
- Eine Krankenhausbehandlung notwendig, aber nicht durchführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege)
- Mit häuslicher Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann (Krankenhausvermeidungspflege)
- Die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll (Sicherungspflege)
- Nach schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, insbesondere nach Krankenhausaufenthalt (Unterstützungspflege)
Zusätzliche Entlastungsleistungen:
Für pflegebedürftige Menschen können zusätzlich Leistungen der Pflegekasse (z. B. Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag) genutzt werden. Diese sind unabhängig von der häuslichen Krankenpflege und können parallel beantragt werden.
Hinweis:
Viele dieser Leistungen bezahlt Ihre Krankenkasse direkt. Wir kümmern uns um die Abrechnung und beraten Sie gerne zu individuellen Versorgungsplänen und passenden Hilfsmitteln.