Leistungen der Krankenkasse gemäß § 37 SGB V
Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht:
- Wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, diese aber nicht ausführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege).
- Wenn sich mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt (Krankenhausvermeidungspflege)).
- Wenn die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll. (Sicherungspflege).
- Wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung (Unterstützungspflege).
Konkrete umfasst die Krankenpflege folgende Leistungen:
- Medikamentengabe
- Wundversorgung und Anlegen von Verbänden
- Kompressionstherapie
- Injektionen und Infusionen
- Diabetesüberwachung und Insulingabe
- Kontrolle der Vitalzeichen wie Blutdruck, Puls usw.
- Behandlung eines Dekubitus
- Inhalation
- Katheterisierung und Blasenspülung
- Versorgung von Ernährungssonden (bei enteraler Ernährung)
- Versorgung von Trachealkanülen und Stomaversorgung