Kieler Pflegeengel GmbH

Leistungen der Krankenkasse gemäß § 37 SGB V


Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht:


  • Wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, diese aber nicht ausführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege).
  • Wenn sich mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt (Krankenhausvermeidungspflege)).
  • Wenn die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll. (Sicherungspflege).
  • Wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung (Unterstützungspflege).

 


Konkrete umfasst die Krankenpflege folgende Leistungen:

 

  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung und Anlegen von Verbänden
  • Kompressionstherapie
  • Injektionen und Infusionen
  • Diabetesüberwachung und Insulingabe
  • Kontrolle der Vitalzeichen wie Blutdruck, Puls usw.
  • Behandlung eines Dekubitus
  • Inhalation
  • Katheterisierung und Blasenspülung
  • Versorgung von Ernährungssonden (bei enteraler Ernährung)
  • Versorgung von Trachealkanülen und Stomaversorgung